Eine Beisskette kann wie es der Name sagt, zum Beissen gebraucht werden. Durch das Beissen wird das Zahnfleisch massiert und die Schmerzen vom Zahnen gestillt. Je nach Modell kannst den Beissanhänger entfernen und die Kette als Nuggikette gebrauchen. -Abgestimmt auf das Bedürfniss des Kindes.
Mit immer neuen Designs und Farbkombis ist jede Beiss-/Nuggikette etwas Besonderes und ein wundervolles Geschenk zur Geburt oder auch einfach so um jemandem eine kleine Freude zu bereiten.
Achtung: Die Farben können je nach Bildschirmeinstellungen vom Original abweichen.
Die Sicherheit und Qualität unserer Produkte stehen bei der Fertigung an oberster Stelle.
Die Materialauswahl entspricht den Anforderungen nach DIN EN 71-3 und ist zugelassen für die Schweiz. Die Anfertigung der Nuggiketten erfolgt unter grösster Sorgfalt und Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der DIN EN 12586 (Norm für Schnullerhalter). Auch sind die von der Firma GIULY AND SEL. Verwendeten Materialien:
Die Clips für die Nuggiketten sind mit den vorgeschriebenen Ventilationslöchern ausgestattet, um bei einem Verschlucken ein Ersticken zu verhindern. Die verwendeten Schnüre sind von hoher Reissfestigkeit und speichel- und farbecht.
Die maximale Länge einer Nuggikette (ohne Clip) ist auf 22 cm begrenzt. Aufgrund der Strangulationsgefahr bei Babys und Kleinkindern sollte diese nicht überschritten werden. Die letzte Perle ist eine Sicherheitsperle aus Holz, welche das Durchrutschen des Knüppels durch die Silikonperlen und somit das Verschlucken der Perlen verhindert. Durch Speichelkontakt ist Farbabrieb nicht vermeidbar, die Sicherheit ist dadurch aber nicht beeinträchtigt. Die Nuggikette ist durch die Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien weiterhin uneingeschränkt nutzbar.
Farbabrieb ist kein Reklamationsgrund, bitte bei der Kaufentscheidung berücksichtigen.
WARNHINWEISE
REINIGUNG
Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Firma Giuly and Sel., Inhaberin Camarda keine Haftung für jegliche Art von Risiken übernimmt, die im Zusammenhang mit einem unsachgemäßen Gebrauch der Artikel entstehen. Alle möglichen Unfälle (Strangulieren, Verschlucken, Ersticken etc.) können durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten vermieden werden.