Nuggiketten sind der ideale Begleiter für kleinere und grössere Kinder.
Der Nuggi ist und bleibt dort wo er hingehört- nämlich beim Kind und nicht am Boden.
Mit
immer neuen Designs und Farbkombis ist jede Nuggikette etwas Besonderes
und ein wundervolles Geschenk zur Geburt oder auch einfach so um
jemandem eine kleine Freude zu bereiten.
Die Formen und Grössen der Perlen werden je nach Länge des Namens angepasst. Wir versuchen es so ähnlich wie möglich dem Foto anzupassen.
Achtung: Die Farben können je nach Bildschirmeinstellungen vom Original abweichen.
Die Sicherheit und Qualität unserer Produkte stehen bei der Fertigung an oberster Stelle.
Die
Materialauswahl entspricht den Anforderungen nach DIN EN 71-3 und ist
zugelassen für die Schweiz. Die Anfertigung der Nuggiketten erfolgt
unter grösster Sorgfalt und Beachtung der gesetzlichen Vorschriften der
DIN EN 12586 (Norm für Schnullerhalter). Auch sind die von der Firma
GIULY AND SEL. Verwendeten Materialien:
Die
Clips für die Nuggiketten sind mit den vorgeschriebenen
Ventilationslöchern ausgestattet, um bei einem Verschlucken ein
Ersticken zu verhindern. Die verwendeten Schnüre sind von hoher
Reissfestigkeit und speichel- und farbecht.
Die
maximale Länge einer Nuggikette (ohne Clip) ist auf 22 cm begrenzt.
Aufgrund der Strangulationsgefahr bei Babys und Kleinkindern sollte
diese nicht überschritten werden.
Die letzte Perle ist eine Sicherheitsperle aus Holz, welche das
Durchrutschen des Knüppels durch die Silikonperlen und somit das
Verschlucken der Perlen verhindert.
Durch Speichelkontakt ist Farbabrieb nicht vermeidbar, die Sicherheit
ist dadurch aber nicht beeinträchtigt. Die Nuggikette ist durch die
Unbedenklichkeit der verwendeten Materialien weiterhin uneingeschränkt
nutzbar.
Farbabrieb ist kein Reklamationsgrund, bitte bei der Kaufentscheidung berücksichtigen.
WARNHINWEISE
REINIGUNG
Wir
weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Firma Giuly and Sel.,
Inhaberin Camarda keine Haftung für jegliche Art von Risiken übernimmt,
die im Zusammenhang mit einem unsachgemäßen Gebrauch der Artikel
entstehen. Alle möglichen Unfälle (Strangulieren, Verschlucken,
Ersticken etc.) können durch die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht der
Erziehungsberechtigten vermieden werden.